Hundeabgabe - Hundemarke

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt4,00 € ab 01.07.2022

Zuständig

  • Auinger Ellena (Meldewesen, Gemeindekasse)
  • Prinz Sabine (Meldewesen, Gemeindekasse, Staatsbürgerschaftsverband und Standesbeamtin)

Hunde, die in Oberösterreich gehalten werden, sind ab deren Anmeldung dauerhaft mit amtlichen Hundemarken zu kennzeichnen. Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass die für den Hund ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.

Weiterführende Informationen zum Halten von Tieren in der Marktgemeinde Thalheim