Winterdienst

 Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass LiegenschaftsbesitzerInnen innerhalb des Ortsgebietes dafür zu sorgen haben, dass die öffentlichen Gehsteige entlang Ihrer Grundgrenze, in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr, von Schnee freigeräumt und gestreut sind! 

Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, gilt dies für einen mindestens 1 Meter breiten Streifen entlang der Liegenschaft. 

Der Thalheimer Bauhof ist stets bemüht, so rasch wie möglich für freie und gestreute Straßen zu sorgen. Damit diese Arbeit nicht durch behindernd abgestellte Fahrzeuge gestört wird, ist Gemeinsamkeit gefragt:

• Laut Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Gut mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen frei bleiben.

• Der geräumte Schnee darf NICHT auf öffentlichen Flächen gelagert werden!

• Liegenschaftseigentümer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gesteige von den Gemeindemitarbeitern geräumt werden.

• Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet der angrenzende Grundstücksbesitzer (lt. StVO § 93 idgF).

Gemeinsam kommen wir sicher durch den Winter, daher ersuchen wir um Ihre Mithilfe!

Winterdienst-Telefonnummern

Marktgemeinde Thalheim: 07242/47 0 74-0

Polizei Thalheim Bereitschaft: 05 / 91 33 41 87