Hundeabgabe - Wachhund ab 1.1.2025

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt30,00 €

Zuständig

  • Prinz Sabine (Meldewesen, Gemeindekasse, Staatsbürgerschaftsverband und Standesbeamtin)

Die Hundeabgabe in Höhe von € 30,-- gilt für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind. Wachhunde sind Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind. 

Weiterführende Informationen zum Halten von Tieren in der Marktgemeinde Thalheim