Verordnung Rasenmäher, Hochdruckreiniger und Häcksler

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Wir alle leiden unter der stetig zunehmenden Lärmbelastung. Wir alle brauchen Zeiten und Orte der Ruhe und Erholung - vielleicht im eigenen Garten mit gepflegtem Rasen. Rasenmähen ist da unvermeidlich. Kein Gartenbesitzer kommt darum herum, seinem Rasen regelmäßig einen Kurzhaarschnitt zu verpassen. Der Rasenmäher ist nur leider ein Lärmverursacher ersten Ranges, mit dem der Nachbar gar keine Freude hat. Um Unfrieden aufgrund von Lärmbelästigung in der Nachbarschaft erst gar nicht aufkommen zu lassen, wurden verbindliche "Auszeiten" für Rasenmäher und andere Lärmquellen eingeführt:

  1. Der Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor), Hochdruckreinigern und Häckslern ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.
  2. Der Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor), Hochdruckreinigern und Häckslern ist an den übrigen Tagen von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 7 Uhr untersagt.
  3. Vom Verbot ist die Nutzung im Rahmen von Gewerbe/Industrie ausgenommen.
  4. Vom Verbot sind die Ortschaften Am Thalbach, Edtholz, Bergerndorf, Unterschauersberg und Ottstorf (Achtung: Im Siedlungsgebiet Ottstorf gilt das Sonn- und Feiertagsverbot!) ausgenommen.
  5. Vom Verbot sind Landwirte im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgenommen.
  6. Wer das Verbot nicht einhält, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis 360 Euro rechnen.

    Wir bitten Sie höflichst, die genannten "Auszeiten" einzuhalten.
    Die Nachbarn wissen Ihre Rücksichtnahme zu schätzen. Herzlichen Dank !